Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die ihr Neugeborenes im ersten Lebensjahr allein betreuen und versorgen.
Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der Antragstellerin in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Derzeit beträgt der Mindestbetrag für das Kinderbetreuungsgeld 300 Euro monatlich.
Grundsätzlich wird das Kinderbetreuungsgeld in Nordrhein-Westfalen von den Kreisen und Gemeinden berechnet und gezahlt. Die Gemeinsame Versorgungsstelle in Dortmund bearbeitet Anträge auf Elterngeld der Städte Dortmund, Bochum und Hagen.
Elterngeld steht allen Eltern zu, die ihr Neugeborenes im ersten Lebensjahr allein betreuen und versorgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Geburtsurkunde, ausgestellt vom Standesamt ausschließlich für Elterngeld.
Hatten Sie Einkommen vor der Geburt?
Soll das Elterngeld einen Teil des Einkommens ersetzen, benötigen wir Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzzeit.
Verdienen Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit?
Dann brauchen wir die Selbständigen-Einkommenserklärung.
Beziehen Sie Mutterschaftsgeld?
Dann benötigen wir eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes während des Beschäftigungsverbots und den Arbeitgeberanteil.
Sind Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates?
In diesem Fall benötigen wir eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (auch Aufenthaltserlaubnis genannt) oder Niederlassungserlaubnis.
Antragsfristen
Um einen möglichst langen Auszahlungszeitraum zu erhalten, muss der Antrag innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt gestellt werden, da das Elterngeld für maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt wird.
Hier können Sie Elterngeld online beantragen:
Sie benötigen Informationen zur Beantragung von Elterngeld und Elternzeit in Bochum oder möchten Elterngeld beantragen. Welche Voraussetzungen gibt es? Was benötigen Sie…